Ein plötzlicher Unfall oder eine schwere Erkrankung - beides keine sonderlich schönen Szenarien, doch eben Risiken, mit denen jeder zu rechnen hat. Schützen kann sich niemand vor diesen Risiken des Alltags, aber zumindest vor den möglichen finanziellen Folgen. Im ersten Moment denken dabei die meisten Menschen an eine Unfallversicherung, eine Krankenversicherung oder ähnliches. Sicher sind diese Versicherungen wichtig, doch was ist, wenn infolge eines Unfalles oder einer Krankheit die Berufsfähigkeit beeinträchtigt ist, wenn also der Betroffene seinen Beruf nicht mehr ausüben kann?
Von staatlicher Seite ist in Anbetracht der Einführung der Erwerbsminderungsrente, welche die Berufsunfähigkeitsrente 2001 ablöste, nicht viel zu erwarten. Verglichen mit der früheren Definition von „Berufsunfähigkeit“ innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der Berufsunfähigkeitsrente an sich, ist die volle bzw. teilweise Erwerbsminderungsrente sowohl von „schärferen“ Kriterien, die für die Gewährung jener erfüllt sein müssen, geprägt als auch von einem geringeren finanziellen Niveau.
Um den zwangsläufigen Verdienstausfall bei einer Berufsunfähigkeit zu decken, reicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente - trotz Sonderreglungen - oftmals nicht aus, sofern jene überhaupt geleistet wird (Stichworte: kein Berufsschutz - es kann auf jede beliebige Tätigkeit verwiesen werden, tägliche Arbeitsstundenzahl). Daher ist zu überlegen, wie für den Fall der Fälle eine ausreichende Absicherung realisiert werden kann, zumal sicherlich die wenigsten Geld für das Risiko einer Berufsunfähigkeit privat ansparen.
Zwei interessante Optionen bieten die privatwirtschaftlichen Versicherungsunternehmen in Form der Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) und der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ), Letztere ist an eine Rentenversicherung oder Lebensversicherung „gekoppelt“.
In der Praxis finden sich am häufigsten zwei Varianten: die Auszahlung der vollen Berufsunfähigkeitsrente ab einer Berufsunfähigkeit von 50% sowie die Leistungsstaffelung - beispielsweise 25% Berufsunfähigkeit entsprechen einer Rente von 25%, 50% Berufsunfähigkeit einer Rente von 50% und ab einer Berufsunfähigkeit von 75% wird die volle Berufsunfähigkeitsrente durch den Versicherer geleistet.
Von Bedeutung sind, wie eigentlich bei jedem versicherungsrechtlichen Vertragswerk, die Formulierungen und Bedingungen, hier ist vor allem die Definition der Berufsunfähigkeit entscheidend.
Zu prüfen ist zum einen, welcher Beruf Vertragsbestandteil ist bzw. ob die Gesellschaft auf das Recht der abstrakten Verweisung verzichtet. Ansonsten verweigert die Versicherung im schlimmsten Fall die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente, weil der Betroffene zwar nicht im Stande ist, dem erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf nachzugehen, jedoch auf eine den Fertigkeiten, Kenntnissen, Erfahrungen und den bisherigen Lebensumständen entsprechende Tätigkeit verwiesen werden kann. Zum zweiten ist die „voraussichtliche Dauerhaftigkeit“ ein relevanter Aspekt, in modernen Verträgen werden als „dauerhaft“ 6 Monate angesehen, die Rechtssprechung besagt allerdings 3 Jahre.
Versicherungsinhalte, die ebenfalls vor Vertragsabschluss zu vereinbaren respektive zu kontrollieren sind, wären beispielshalber die Leistungsdauer - bis zu welchem Alter höchstens die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird (in der Praxis wird hauptsächlich bis zum 65., seltener bis zum 67. Lebensjahr offeriert) oder die Versicherungsdauer - bis zu welchem Alter die Berufsunfähigkeit eingetreten sein muss, damit die Gesellschaft überhaupt in die Leistungspflicht gelangt.
Die Vielzahl an Gesellschaften und Tarifen sorgt für ein breites Angebot an Berufsunfähigkeitsversicherungen mit etlichen Optionen, wie zum Beispiel die rückwirkende Zahlung bei verspäteter Meldung (nicht selten wird eine Erkrankung unterschätzt), der Ausschluss des Beitragserhöhungs- und Kündigungsrechts seitens der Gesellschaft, sofern bei Vertragsbeginn ein - dem Versicherten unbekanntes - erhöhtes Risiko vorlag sowie die Nachversicherungsgarantie, welche bei veränderten Lebensumständen und daraus resultierendem höheren Rentenbedarf die Anpassung der Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung ermöglicht.
Natürlich wird die Versicherungsprämie auch von anderen Faktoren beeinflusst, darunter das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand, der Beruf, die Karenzzeit (Wartezeit), eine etwaig vereinbarte Dynamik sowie die Höhe der monatlichen Berufsunfähigkeitsrente. Bei Festlegung der Berufsunfähigkeitsrente sollte das aktuelle, monatliche Nettoeinkommen berücksichtigt werden.