Berufsunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeit

Eine Berufsunfähigkeit trifft etwa jeden vierten Erwerbstätigen während seines Berufslebens. Für die Betroffenen kann das zu immensen finanziellen Schwierigkeiten führen, denn die gesetzliche Absicherung ist äußerst mangelhaft. Nur mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kann man sich und seine Familie sinnvoll absichern.

Die Gründe für eine Berufsunfähigkeit sind schon lange nicht mehr nur körperlicher Natur, sondern oftmals auch psychisch begründet. Somit können auch Bürotätigkeiten zu einer Berufsunfähigkeit führen, bei der man langfristig in eine finanzielle Notlage geraten kann. Die volle staatliche Erwerbsminderungsrente bekommt nur, wer überhaupt keine Tätigkeit mehr machen kann. Wer für ein paar Stunden in der Woche irgend eine x-beliebigeTätigkeit ausüben kann, der bekommt gar kein Geld vom Staat.

Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung erhält man auch dann Geld, wenn man seinen ausgeübten Beruf nicht mehr machen kann und nicht erst, wenn man gar keiner Arbeit mehr nachgehen kann. Deshalb ist eine BU Versicherung sinnvoll, mit der man sich gegen die finanziellen Auswirkungen einer möglichen Berufsunfähigkeit absichern kann.

Inhaltsverzeichnis der Fragen und Antworten zur Berufsunfähigkeit und BU Versicherung:

Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem Versicherten und einem privaten Versicherungsunternehmen, der als Leistung im Versicherungsfall die Zahlung einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente an den Versicherten vorsieht. Der Versicherungsfall der Police ist allgemein die langfristige Berufsunfähigkeit des Versicherten, genauer gesagt: die Unfähigkeit dem zuletzt ausgeübten Beruf auf Grund von Krankheit oder Unfall weiterhin nachzugehen.

In der Regel leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit. Manche Versicherungsgesellschaften leisten auch bei geringerem Grad, jedoch nur wenn Pflegebedürftigkeit die Berufsunfähigkeit verursacht und eine Mindestzahl an Pflegepunkten erreicht ist.

Wie definiert sich der Versicherungsfall einer Berufsunfähigkeitsversicherung genau?

Die Beschreibungen des Leistungsfalls variieren im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherungen stark. Wer sich für eine solche Absicherung interessiert, sollte daher genau lesen, sich informieren und vergleichen.

Prinzipiell tritt die Berufsunfähigkeitsversicherung dann in Leistung, wenn der Versicherte seinen Beruf wegen Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall ärztlich prognostiziert für einen längerfristigen Zeitraum nicht ausüben kann. Doch wie genau sich der prognostizierte Zeitraum und der Beruf bzw. die Tätigkeit definieren, kann sehr unterschiedlich sein. Doch gerade hier liegen zentrale Aspekte der Absicherung begründet.

Die Leistungspflicht der Gesellschaft beginnt normalerweise ab 50 prozentiger Berufsunfähigkeit, dabei ist von Vollzeittätigkeit auszugehen. Weitere Regelungen kann es bei Berufsunfähigkeit unter 50 Prozent geben. mehr Informationen über die Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann man bei berufsunfaehigkeitsversicherung vergleich 24 erhalten.

Welche Prognosezeiträume gelten innerhalb der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Der gewöhnliche Prognosezeitrahmen bei vielen Verträgen beträgt 3 Jahre. Der Versicherungsfall wird ausgelöst, wenn der Arzt die voraussichtlich dauerhafte Berufsunfähigkeit des Versicherten auf mindestens 36 Monate prognostiziert. Inzwischen gibt es auf dem Versicherungsmarkt aber auch einige Berufsunfähigkeitspolicen, die bereits ab einer ärztlichen Berufsunfähigkeitsprognose von 6 Monaten die versicherungstechnische Berufsunfähigkeit anerkennen. Dies ist sowohl für den Versicherten als auch für die Ärzteschaft ein hilfreicher Ansatz.

Für den Fall, dass in den ersten sechs Monaten keine Prognose gestellt werden kann, bieten einige Versicherungsgesellschaften die rückwirkende Anerkennung der Berufsunfähigkeit an und treten damit rückwirkend in Leistung. Ein interessanter Punkt, der beim Abschluss des Vertrages geprüft werden sollte.

Auf welchen Beruf bezieht sich die Berufsunfähigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Auch in diesem Bereich gibt es zahlreiche Formulierungen, wobei einige überaus nachteilig für den Versicherten sind. Empfehlenswert ist eine Police, die ausschließlich auf den zuletzt ausgeübten Beruf abzielt, so kann sich der Versicherte sicher sein, dass er bei Berufsunfähigkeit tatsächlich die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente erhält.

Wird in einem Berufsunfähigkeitsvertrag hingegen der erlernte Beruf ausgewiesen, ist dies zumeist ungünstig. Wer arbeitet heutzutage sein Leben lang in dem erlernten Beruf?! Ebenfalls nachteilig wirkt sich die abstrakte Verweisung auf eine andere zumutbare, gleichgestellte Tätigkeit aus.

Vor allen Dingen Auszubildende und Studenten sollten die Formulierungen in der Police genau prüfen, vollwertiger Versicherungsschutz besteht oft erst nach Ausbildungsabschluss  bzw. Studium (Klauseln beachten). Für Beamte gibt es die spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung bzw. wichtige Dienstunfähigkeitsklauseln in der BU Versicherung.

Was ist eine abstrakte Verweisung?

Beinhaltet der Berufsunfähigkeitsvertrag nicht nur die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, sondern auch einen Verweisungsberuf ist dies in der Praxis oftmals nachteilig für den Versicherten. Besteht eine Formulierung, die den Versicherten auf eine andere Tätigkeit als den zuletzt ausgeübten Beruf verweist, die seiner vorhandenen Ausbildung, Qualifikation und Erfahrung sowie seiner aktuellen Lebensstellung nahe kommt, ist von einer abstrakten Verweisung die Rede.

Was im ersten Moment nicht nachteilig klingt – wegen gleichbleibender Lebensstellung etc. – kann sich in der Praxis für den Versicherten als riesiges Manko erweisen. Zum einen kann laut gültiger Rechtssprechung ein bis zu 20 prozent vermindertes Einkommen noch als vergleichsweise Lebensstellung angesehen werden und dies kann eine ernorme finanzielle Einbuße sein. Zum anderen verweist die Versicherungsgesellschaft darauf, dass der Versicherte solange er einer solchen Tätigkeit nachgehen kann, auch keine Leistung erhält. Dabei ist es für den Versicherer nicht relevant, ob Theorie und Praxis im Einklang sind. Kann der Versicherte also grundsätzlich eine derartige Tätigkeit ausüben, ist er nicht berufsunfähig im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung. Ob er diese Tätigkeit aber auch tatsächlich ausübt bzw. ob der Arbeitsmarkt eine solche Stelle überhaupt hergibt, bleibt in diesem Fall unberücksichtigt.

Glücklicherweise verzichten immer mehr Versicherungsgesellschaften auf die abstrakte Verweisung und gewähren ihren Kunden einen verbesserten Schutz bei Berufsunfähigkeit. Wichtig ist, dass der Verzicht auch bei Nachprüfung der Berufsunfähigkeit besteht. Zu prüfen ist ferner, ob der Verzicht der Versicherungsgesellschaft beim zeitweiligen Ausscheiden aus dem Berufsleben, zum Beispiel wegen Arbeitslosigkeit oder Elternzeit, auch gilt und für welchen Zeitraum (stets oder nur für einige Monate oder wenige Jahre).

Warum ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Die Leistungen des gesetzlichen Sozialversicherungssystems in Deutschland bei Berufsunfähigkeit bzw. bei Erwerbsunfähigkeit sind einerseits nur unter verschiedenen Bedingungen überhaupt zu erwerben und andererseits der Höhe nach kaum ausreichend, um den normalen Lebensunterhalt zu decken.

Außerdem gibt es heutzutage immer mehr Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur eigenen Regelaltersrente arbeiten können und zwangsweise in Frührente gehen müssen. Neben Rückenerkrankungen und anderen Erkrankungen des Bewegungsapparates dominieren inzwischen psychische Beschwerden die Liste der Berufsunfähigkeitsursachen.

Entsprechend diesen bedeutsamen Punkten ist die private Absicherung für den Fall der eigenen Berufsunfähigkeit ein wichtiger, überlegenswerter Aspekt. Mit der privaten Berufsunfähigkeitsrente aus einer Berufsunfähigkeitspolice ließen sich finanzielle Lücken schließen.

Für wen eignet sich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?

Vor allen Dingen die Personen, die aus dem deutschen Sozialsystem oftmals gar keine Leistung bei Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit erhalten – darunter Hausfrauen, Schüler, Studenten und Selbstständige -, sollten die private Absicherung über eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Erwägung ziehen.

Aber auch für Angestellte, die eine Leistung aus dem gesetzlichen System erhalten, ist ein solcher Vertrag empfehlenswert. Die Vorraussetzungen für die Unterstützung in Form der gesetzlichen Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente sind streng (u.a. Einzahlzeiten, Pflichtbeiträge, Arbeitsfähigkeit) und die Höhe ist in den meisten Fällen ebenfalls problematisch.

Wer mit seiner beruflichen Tätigkeit den eigenen Unterhalt und womöglich auch den Unterhalt Anderer sichert, gehört zum angesprochenen Personenkreis der Berufsunfähigkeitspolice. Fordert der Ausfall des Arbeitenden einen Ersatz, verbunden mit finanziellem Aufwand, kann der Vertrag gleichfalls von enormen Nutzen sein, beispielsweise bei einer Hausfrau.

Was leisteten Berufsunfähigkeitsversicherungen im Versicherungsfall?

Bei Berufsunfähigkeit im Sinne des Berufsunfähigkeitsvertrages zahlt die Versicherungsgesellschaft eine zuvor vereinbarte private Berufsunfähigkeitsrente. Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente sollte gut gewählt sein, um bei Berufsunfähigkeit den einmal erreichten Lebensstandard weiter erhalten zu können. Zentrale Kriterien sind die aktuellen Ausgaben des Versicherten und etwaige Einkünfte mit Ausnahme des eigentlichen Arbeitseinkommens, also zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Unterhalt etc.

Wann wird die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt?

Ehe die Versicherungsgesellschaft tatsächlich in Leistung tritt und die Berufsunfähigkeitsrente zahlt, kann einige Zeit vergehen. Es muss geprüft werden, ob Berufsunfähigkeit im Sinne des Vertrages besteht und somit eine Leistungspflicht ausgelöst ist. Üblicherweise ist die Zahlung ab dem siebten Monat Berufsunfähigkeit angedacht, sofern der Versicherte zuvor ohne Unterbrechung berufsunfähig war.

Der Zeitrahmen bis zum Auszahlungsbeginn der Berufsunfähigkeitsrente wird von den Betroffenen in der Regel über die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers, die Krankengeldzahlung der gesetzlichen Krankenkasse und/oder über private Krankentagegeldversicherungen gedeckelt. Von Bedeutung ist, dass der Berufsunfähigkeitsversicherer rückwirkend Leistung gewährt.

Es sollte zudem die rückwirkende Zahlung bei verspäteter Versicherungsmeldung vereinbart sein. Nicht selten führt eine Erkrankung erst nach einiger Zeit zur absoluten Gewissheit einer tatsächlich andauernden Berufsunfähigkeit. Die rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung für wenigstens drei Jahre wird von vielen Versicherern angeboten und sollte im Vertrag verankert sein.

Kann die Höhe der privaten Berufsunfähigkeitsrente während der Vertragslaufzeit geändert werden?

Manche Versicherer bieten eine Nachversicherungsgarantie, die es dem Versicherten ermöglicht, die private Berufsunfähigkeitsrente während der Vertragslaufzeit anzuheben und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Gründe für eine solche Änderung liegen meist in speziellen, individuellen Ereignissen des Versicherten wie Eheschließung, Immobilienkauf und Arbeitswechsel. Jener Passus ist ein sinnvoller Vertragsbestandteil.

Ferner gibt es Berufsunfähigkeitspolicen, die eine Dynamik der Berufsunfähigkeitsrente vorsehen, somit kann der Inflation entgegengewirkt werden. Bis zu zehn Prozent dynamische Anhebung pro Versicherungsjahr können festgelegt sein, wobei durchschnittlich eine 5 Prozentige Anhebung alle zwei Jahre häufig ausreicht. Eine höhere Dynamik kann sinnvoll sein, wenn die Berufsunfähigkeitspolice erst in einem späteren Lebensalter abgeschlossen wurde. Während der Versicherungsdauer und bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit kann so Einfluss auf die spätere Rentenleistung genommen werden.

Eine interessante Option ist zudem eine Leistungsdynamik zu vereinbaren, die auch nach Eintritt des Versicherungsfalles eine Anhebung der privaten Berufsunfähigkeitsrente bewirkt. Dann würde der berufsunfähige Versicherte eine gemäß vertraglich festgelegter Dynamik (2 bis 3 Prozent pro Jahr) regelmäßig ansteigende Berufsunfähigkeitsrente erhalten. Diese Anpassung nach eingetretener Berufsunfähigkeit ist recht kostenintensiv, Aufschläge von bis zu 25 Prozent sind denkbar. Wird der Versicherte jedoch recht schnell berufsunfähig, wirkt sich dieser Zusatz in der Police äußerst positiv aus.

Einige Versicherer gewähren außerdem eine Gewinnbeteiligung, das kann die private Rente bei Berufsunfähigkeit erhöhen. Zu bedenken ist, dass diese Überschüsse in aller Regel nicht garantiert werden von der Gesellschaft.

Wie lange sollte der Berufsunfähigkeitsvertrag laufen in Bezug auf die Versicherungsdauer?

Die Versicherungsdauer der Berufs- oder Arbeitsunfähigkeitsversicherung sollte so gewählt sein, dass das Erwerbsleben (der Zeitraum des Risikos) des Versicherten abgedeckt ist. Das Versicherungsende sollte der regulären Altersrente nahe kommen, das entspricht momentan in der Regel dem 67. Lebensjahr. Von einer erheblich kürzeren Versicherungsdauer ist abzuraten, da das Berufsunfähigkeitsrisiko mit dem Alter immens steigt. Lediglich wer schon einige Zeit vor dem regulären Renteneintrittsalter ausreichend wirtschaftlich abgesichert ist und dadurch die eigene Berufsunfähigkeit abfedern kann, sollte über eine verringerte Laufzeit nachdenken und kann Prämien sparen.

Welche Leistungsdauer sollte für die Berufsunfähigkeitsrente gewählt werden?

Auch bei der Leistungszeit der Berufsunfähigkeitspolice sollte sich anhand der Regelaltersrente der gesetzlichen Rentenversicherung orientiert werden. Die Leistungszeit gibt wieder, bis zu welchem Lebensjahr die Rente im Falle von Berufsunfähigkeit gezahlt wird. Von den Gesellschaften wird dementsprechend aktuell eine Leistungsdauer bis maximal zum 67. Lebensjahr offeriert.

Was beeinflusst die Versicherungsprämie bei Berufsunfähigkeitsversicherungen?

Der Gesundheitszustand ist selbstverständlich ein gewichtiges Kriterium. Etwaige Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen, zu Leistungsschlüssen und zur Ablehnung des Versicherungsantrages führen. Gesundheitsfragen der Versicherungsgesellschaft sind in diesem Zusammenhang üblich, eine wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung ist Bedingung. Im Versicherungsfall werden die Angaben des Versicherten für gewöhnlich nachgeprüft und gibt es hier Diskrepanzen oder Fehler kann die Gesellschaft nachträglich einen (auch teilweisen) Leistungsausschluss verhängen oder den Vertrag kündigen bzw. hiervon zurücktreten.

Von Vorteil sind konkrete Fragekataloge und kürzere Zeitrahmen. So werden beispielshalber von einigen Gesellschaften nur die letzten 5 Jahre auf Beschwerden, Verletzungen, Untersuchungen, Krankheiten und Behandlungen abgefragt. Andere Versicherer hingegen beziehen sich auf die vergangenen 10 Jahre.

Raucher, Risikosportler und Personen mit gefährdeten Tätigkeiten müssen je nach Gesellschaft mit Zuschlägen rechnen. Dabei sind zum Beispiel Handwerker, Gastwirte und Lehrer bereits als Berufe mit Risikopotential eingestuft. Vertragsablehnungen sowie Einschränkungen in Bezug auf die Versicherungsdauer sind denkbar (bis zum 60. Lebensjahr etc.). Nicht zuletzt ist das Eintrittsalter zur Versicherung ein Kriterium für die Prämie.

Neben diesen individuellen Risiken des Versicherten beeinflusst freilich die Leistungsfähigkeit der Police deren Versicherungsprämie. Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente sowie etwaig vereinbarte Dynamiken sind bedeutsame Faktoren, außerdem die Versicherungsdauer (Zeitraum, in dem der Versicherungsfall eintritt) und die Leistungsdauer (bis zu welchem Lebensjahr Rente gewährt wird) sowie eventuell eingeschlossene Zusatzleistungen und Sonderbedingungen.

Es gilt normalerweise: je jünger und gesünder der Antragsteller, desto problemloser der Abschluss einer Berufsunfähigkeitspolice und desto günstiger die Konditionen. Wer sich für einen Vertrag interessiert, kann über eine anonymisierte Risikovoranfrage seine Chancen prüfen, ohne dass etwaig nachteilige Einträge im System der Versicherungswirtschaft vermerkt werden.

Muss ich die Versicherungsbeiträge auch nach Eintritt der Berufsunfähigkeit zahlen?

Tritt der Versicherungsfall und damit die Leistungspflicht des Versicherers ein, endet üblicherweise auch die Beitragszahlungspflicht. Problematisch ist, dass manchmal einige Zeit vergehen kann, bis der Versicherungsfall tatsächlich nachgewiesen ist und die Versicherungsgesellschaft den Fall geprüft hat.

Bis zum Eintritt des Versicherungsfalls und Feststellung der Leistungspflicht durch den Versicherer sind die Beiträge zu leisten, obwohl es speziell da zu finanziellen Engpässen beim Versicherten kommen kann. Zahlen sollte dieser aber trotz allem, denn nicht gezahlte Beiträge können zur Vertragskündigung durch den Versicherer führen.

Positiv ist, dass einige Gesellschaften eine Stundung der Prämie anbieten, solange bis die Prüfung der Berufsunfähigkeit abgeschlossen ist. Hier muss der Versicherte hinterfragen, ob die Stundung automatisch oder auf Antrag des Versicherten erfolgt.

Was ist bei Zahlungsschwierigkeiten vor Eintritt der Berufsunfähigkeit?

Es gibt immer Gründe, die zu finanziellen Engpässen führen, zum Beispiel Arbeitslosigkeit. Da die Versicherungsgesellschaft im Regelfall bei Nichtzahlung der Versicherungsprämien kündigen darf, sollte der Versicherte versuchen, in jedem Fall die fälligen Beiträge zu leisten. Von Vorteil ist, wenn im Vertragswerk eine Überbrückungsoption beispielshalber bei Arbeitslosigkeit festgelegt ist. Im Kreditgeschäft gibt es den „zahlungsfreien Monat“, der einmal im Jahr genutzt werden kann. Einige Berufsunfähigkeitsversicherer offerieren ähnliche Angebote bei Zahlungsschwierigkeiten.

Was ist, wenn ich keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann oder nur zu schlechten Konditionen?

Die Versicherer erheben bei Vorerkrankungen Risikozuschläge, vereinbaren Leistungsausschlüsse und können den Antragsteller sogar ganz ablehnen. Deshalb empfiehlt sich bei Interesse vorab eine anonyme Risikovoranfrage. Nachteilige Daten des Antragstellers werden nicht personenbezogen im System der Versicherer gespeichert. Auch risikobehaftete Berufsgruppen scheitern ab und an schon an der Antragsstellung oder werden von hohen Zuschlägen arg belastet.

Wurde der Antrag abgelehnt, mit erheblichen Leistungsausschlüssen versehen oder ist die Prämie durch Zuschläge immens, können sich Interessierte für ähnliche Versicherungswerke entscheiden, um zumindest einen teilweisen Schutz bei Berufsunfähigkeit zu besitzen. Ein vollumfänglicher Schutz bei dauernder Berufsunfähigkeit bieten diese Versicherungen zwar nicht, allerdings kann eine gewisse Absicherung erreicht werden. Denkbar sind hier die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (nicht der zuletzt ausgeübte Beruf, sondern alle Tätigkeiten sind relevant), die Unfallversicherung und die Funktionsinvaliditätsversicherung (Mix aus Unfallpolice, Dread Disease Versicherung und  Grundfähigkeitsversicherung).

Kann ich meinen Anbieter wechseln?

Prinzipiell ja. Natürlich müssen jeweilige Mindestversicherungs- und Kündigungsfristen gewahrt werden. Empfohlen ist, erst dann den alten Berufsunfähigkeitsvertrag zu kündigen, wenn der neue Anbieter dem Versicherungsschutz zugestimmt hat, damit eben keine Lücken im Versicherungslauf entstehen. Zu berücksichtigen ist, dass Neuanträge wieder eine Gesundheitsprüfung einschließen, so dass eventuell Risikozuschläge und Leistungssauschlüsse wegen Vorerkrankungen beim neuen Anbieter möglich sind.

Gibt es Kombinationsprodukte bei BU-Versicherungen?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird auf dem Versicherungsmarkt als eigenständige Police und als Zusatzpolice zu Lebensversicherungen, Rentenversicherungen und Risikolebensversicherungen angeboten. Bei den Kombinationsprodukten werden für gewöhnlich günstige Versicherungsbeiträge erhoben.

Nachteilig ist bei den Kombinationsprodukten, dass die Prämien in der Regel gekoppelt sind. Wer also die Berufsunfähigkeitsversicherung haben möchte – vielleicht hierauf angewiesen ist, da Vorerkrankungen einen eigenständigen Vertrag nicht mehr ermöglichen oder erheblich verteuern, muss immer auch die Beiträge für die Lebens-, Renten oder Risikolebensversicherung zahlen. Eine denkbare Beitragsfreistellung der Hauptversicherung kann zur Kürzung der Leistung aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ Versicherung) oder gar zum Leistungswegfall führen, dies sollte unbedingt abgeklärt werden.

Da die Risikolebensversicherung üblicherweise recht günstige Versicherungsprämien aufweist und über die Kombination mit einer BUZ Versicherung sowohl Berufsunfähigkeit als auch Todesfall des Versicherten finanziell abgesichert sind, ist vor allen Dingen diese Kombination angeraten. Grundsätzlich empfiehlt sich aber auch die Berufsunfähigkeit über eine selbstständige Police zu versichern.

Wie ist die steuerliche Behandlung bei der privaten Berufsunfähigkeitsrente ?

Der Ertragsanteil der Berufsunfähigkeitsrente unterliegt dem persönlichen Steuersatz. Das Alter des Berufsunfähigen bei Rentenzahlungsbeginn und die verbleibende Leistungsdauer sind Kriterien für den steuerpflichtigen Anteil der Berufsunfähigkeitsrente. Je früher der Versicherte berufsunfähig wird und Rente erhält und einhergehend je länger die Leistungsdauer der Versicherung (noch) ist, umso höher ist der steuerpflichtige Anteil. Mit sinkender Leistungsdauer (Leistungszeit), vermindert sich der Ertragsanteil.

Die Berufsunfähigkeitsrente kann aber auch anders versteuert werden. Eine volle Besteuerung der privaten Berufsunfähigkeitsrente kann beispielsweise bestehen, wenn diese aus einem steuerlich geförderten Kombinationsprodukt (Rürup Rente mit Berufsunfähigkeitszusatzpolice) stammt.

Worauf ist noch zu achten, was bieten die Gesellschaften?

Neben vielen wichtigen Bedingungen wie der Verzicht auf eine abstrakte Verweisung, ein kurzer Prognosezeitraum und die Anerkennung ab Beginn der Berufsunfähigkeit, um eine rückwirkende Zahlung der Gesellschaft zu gewährleisten, gibt es weitere Sachverhalte, die zu kontrollieren sind bzw. beim Versicherer zu hinterfragen. Solche Fragen könnten sein:

  • existiert weltweiter Versicherungsschutz?
  • ist eine Nachversicherungsgarantie vereinbart, um die Rente ohne erneute Prüfung der Gesundheitanheben zu können?
  • wurde eine Dynamik der Berufsunfähigkeitsrente festgelegt und wenn ja, bezieht sich diese aufdie Zeit vor dem Eintritt der Berufsunfähigkeit oder wird die Rente zudem bei Rentenbezug weiter dynamisch gesteigert?
  • zahlt der Versicherer rückwirkend, wenn die Berufsunfähigkeit verspätet gemeldet wurde?
  • bleibt der Versicherungsschutz bei zeitweisem Ausscheiden aus dem Berufsleben unverändertbestehen, zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit oder Elternzeit?
  • kann die Versicherungsprämie zinslos gestundet werden während der Prüfzeit des Versicherers?
  • wird auf die Arztanordnungsklausel verzichtet?
  • sind zusätzliche Leistungen bei unfallbedingter Berufsunfähigkeit festgelegt?
  • sind zusätzliche Leistungen nach einer Umschulungsmaßnahme vereinbart?
  • sind zusätzliche Leistungen nach Ablauf der vertraglichen Leistungsdauer vereinbart, zum Beispiel bei Pflegebedürftigkeit?