Berufsunfähigkeit – Vergleich der Regelungen zur Erwerbsunfähigkeit

Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn ärztlich festgestellt wurde, dass man seinen erlernten Beruf nicht mehr voll ausüben kann.

Absichern kann man sich gegen die daraus entstehenden finanziellen Risiken mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Ältere Arbeitnehmer, welche vor dem 01.01.1961 geboren sind haben das Glück, dass Sie noch durch die bis 01.01.2001 gültige staatliche Berufsunfähigkeitsrente abgesichert sind.

ErwerbsunfähigkeitsversicherungEs gibt mehrere Staffelungen, welche den Grad und so die Höhe der privaten oder staatlichen Unterstützung festlegen. Dabei gibt es eine Einteilung in Personen welche unter 3 Stunden täglich arbeiten können, Personen welche täglich 3-6 Stunden Arbeiten können und Personen die 6 Stunden täglich arbeiten können. Letztere erhalten allerdings keine Zahlungen aus oben genannten Versicherungen.

Ca. jeder 5. Erwerbstätige in Deutschland kann nicht bis zum Eintritt in das gesetzliche Rentenalters seinen erlernten Beruf ausüben, 10 Prozent von diesen trifft es sogar vor dem Erreichen des 40. Lebensjahres. Insgesamt werden pro Jahr 300.000 Menschen für Berufsunfähig erklärt, diese können somit nur noch eingeschränkt oder auch gar nicht mehr für ihren Lebensunterhalt sorgen.

Berufsunfähigkeitsversicherungen bieten eine Vielzahl an Tarifen und Leistungsoptionen zur finanziellen Absicherung der Risiken bei Berufsunfähigkeit. Auch durch die Vielzahl von Anbietern ist es nicht leicht, die optimale Versicherung für die eigenen Belange zu finden. Hier sollte der Rat von einem erfahrenen Experten hinzugezogen werden. Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein individuelles Angebot zur optimal passenden Berufsunfähigkeitsversicherung an:

Das Übel der Rentenreform für die Leistungen bei Berufsunfähigkeit

Das 2001 in Kraft getretene Rentenreformgesetz, welches die Berufsunfähigkeitsrente in eine Erwerbsminderungsrente umwandelte, sieht vor, dass Arbeitnehmer, welche nach dem 01.01.1961 geboren sind, ca. 2/3 der früheren Berufsunfähigkeitsrente erhalten. Arbeitnehmer welche eine andere, wenn auch schlechter bezahlte und schlechter qualifizierte, Tätigkeit ausüben können, erhalten keine Rente.

Erwerbstätige welche weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können erhalten ca. 34 Prozent des letzen Bruttogehalts, das sind 5  Prozent weniger als noch bei der Berufsunfähigkeitsrente. Die halbe Erwerbsminderungsrente erhält, wer täglich 3-6 Stunden arbeiten kann, das sind ca. 17 Prozent des letzen Bruttogehalts, 10 Prozent weniger als bei der staatlichen Berufsunfähigkeitsrente.

Bedingung für die Zahlung der Erwerbsminderungsrente ist eine Beschäftigungszeit von mindestens 5 Jahren für Berufsanfänger. Auf Grund dieser schwachen Absicherung empfiehlt es sich noch zusätzlich eine private BU-Versicherung abzuschließen. Dies gilt besonders für Familienväter mit geringerem Einkommen und für Personen in besonders gefährdeten Berufsgruppen. Bei einem Dreißigjährigen liegen die Tarife je nach Berufsgruppe zwischen 430 und 1600 Euro jährlich, um sich eine monatliche Rente im Schadensfall bis zum 65 Lebensjahr auszahlen zu lassen.

Die Ursachen um berufsunfähig zu werden sind vielfältig

Die Hauptgründe für Berufsunfähigkeit sind Rheuma, Gelenk- und Wirbelsäulenerkrankungen. Das liegt daran, dass viele Arbeitnehmer all zu oft falsche Hebetechniken anwenden. Viele Berufsunfähigkeiten könnten dadurch vermieden werden, wenn die Arbeitnehmer bewusster auf ihre Gesundheit achteten. Freiberufler und Selbstständige müssen sich privat absichern ansonsten genießen sie keinen Schutz. Über die Möglichkeiten einer Absicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man sich ausführlich informieren, denn nicht für jeden ist eine private Berufsunfaehigkeitsversicherung sinnvoll.