Mit der Abschaffung der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeit sowie der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit Anfang 2001 und der Einführung der verminderten Erwerbsfähigkeit sowie der Rente wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung wurden einerseits strengere Kriterien für staatliche Leistungen im Bedarfsfall geschaffen und andererseits jene selbst stark eingeschränkt.
Dabei ist das Risiko aus gesundheitlichen Gründen keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen zu können relativ hoch, sei es infolge einer Krankheit oder auch eines Unfalles. Um den bisherigen Lebensstandard auch nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit halten bzw. die womöglich steigenden Lebenshaltungskosten - falls beispielsweise eine Haushaltshilfe oder Ähnliches erforderlich wird - decken zu können, ergibt sich die Frage nach einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Ob nämlich die staatlichen Leistungen ausreichen - sofern diese überhaupt gewährt werden (Stichworte: Wartezeit, Rentenversicherungszeiten etc.) - ist ungewiss. Es handelt sich um eine Grundversorgung, die durch eine private Vorsorge ergänzt werden sollte. Auch zur Ergänzung einer etwaigen beruflichen Vorsorgeleistung kann die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung dienen.
Wird die versicherte Person erwerbsunfähig im Sinne der Erwerbsunfähigkeitsdefinition des Versicherungsvertrages, zahlt die Gesellschaft dem Betroffenen die in der Police festgelegte monatliche Erwerbsunfähigkeitsrente. Deutlich seltener ist die Zahlung einer Einmalsumme Vertragsbestandteil.
Folglich ist die Definition der Erwerbsunfähigkeit laut Versicherungsgesellschaft relevant. Während einige Versicherungen erst dann in Leistung treten, wenn der Versicherte vollständig erwerbsunfähig ist - heißt also zu 100% keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann, räumen andere Gesellschaften wiederum eine geringe Erwerbsfähigkeit ein - zum Beispiel bis zu drei Stunden täglich - oder zahlen ab einem bestimmten Grad der Erwerbsunfähigkeit bereits die volle Erwerbsunfähigkeitsrente - beispielsweise bei einer Erwerbsunfähigkeit von zwei Drittel.
Darüber hinaus ist auch die ärztliche Prognose, also wie lange die Erwerbsunfähigkeit wahrscheinlich anhalten wird, ein wichtiger Aspekt. Hier finden sich auf dem Markt Policen mit einer Prognosedauer von 6 bis 24 Monaten. Dabei ist natürlich eine ärztliche Prognose von wenigstens sechs Monaten, um die Leistungspflicht der Versicherung „auszulösen“, besonders vorteilhaft. Schließlich gestaltet es sich sicherlich schwierig, eine Prognose über die nächsten 24 Monate zu treffen.
Grundsätzlich ist bei einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung lediglich das Ausüben irgendeiner Tätigkeit von Bedeutung, der erlernte Beruf oder der zuletzt ausgeübte Beruf werden hierbei nicht berücksichtigt. Nur sehr, sehr wenige Gesellschaften beziehen sich bei ihrer Definition direkt auf die Ausübung des Berufes.
Im Gegensatz dazu steht die private Berufsunfähigkeitsversicherung, für die in aller Regel (und ohne abstrakte Verweisung des Versicherers) der erlernte bzw. zuletzt ausgeübte Beruf relevant ist.
Ergo leistet eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung nur, wenn wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung dauerhaft wirklich gar keiner Tätigkeit zum Erzielen eines Einkommens regelmäßig nachgegangen werden kann, unabhängig von der aktuellen Arbeitsmarktlage, dem Beruf, der beruflichen Qualifikation oder Erfahrung. Es ist der „schlimmste Fall“ versichert.
Daraus resultiert auch die - im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung (die oftmals schon bei einer Berufsunfähigkeit von 50% leistet und sich auf den jeweiligen Beruf bezieht) - günstigere Prämie der Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Der Versicherungsbeitrag für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung richtet sich unter anderem nach dem Eintrittsalter des Versicherten und seinem Gesundheitszustand (hier ist auf eindeutig formulierte Gesundheitsfragen im Antrag zu achten; Gesellschaften können Vorerkrankungen aus dem Versicherungsschutz ausschließen oder hierfür Risikozuschläge erheben), der Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente, Dynamik, Versicherungsdauer und Leistungsdauer. Vorteilhaft sind Optionen wie die rückwirkende Zahlung bei verspäteter Meldung an den Versicherer oder die zeitliche Begrenzung des Rechtes der Gesellschaft auf Beitragserhöhung bzw. Kündigung, wenn im Versicherungsantrag unabsichtlich, fehlerhafte Angaben gemacht wurden.