Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ)


Erläuterungen über Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen und die Absicherung mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ)

Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - in Kurzform auch BUZ genannt - ist ähnlich der eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherung, sie leistet eine zuvor im Versicherungsvertrag festgelegte Berufsunfähigkeitsrente, wenn die versicherte Person innerhalb der Versicherungsdauer berufsunfähig wird.
Im Unterschied zur eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherung ist die BUZ allerdings nur in Kombination (als Zusatz eben) mit einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung erhältlich.
Im Versicherungsfall - der Berufsunfähigkeit des Versicherten - zahlt die Gesellschaft die Berufsunfähigkeitsrente und übernimmt je nach Vereinbarung außerdem die Beiträge für die gekoppelte Lebens- oder Rentenversicherung, wodurch der Hinterbliebenenschutz bzw. die Altersversorgung in vereinbarter, gleicher Höhe bestehen bleibt.

Ab welchem Grad der Berufsunfähigkeit die Versicherungsgesellschaft (vollständig) in Leistung tritt, ist dem jeweiligen Vertragswerk zu entnehmen, üblich ist die Auszahlung der vollen Berufsunfähigkeitsrente ab einer Berufsunfähigkeit von 50%.
Von Experten empfohlen, wird die Kombination aus Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, so ist einerseits das Risiko der Berufsunfähigkeit der versicherten Person abgesichert, andererseits wird eine Hinterbliebenenvorsorge für den Todesfall des Versicherten geschaffen. Zwei Risiken sind hierbei abgedeckt und das sogar für eine relativ günstige Prämie. Zu bedenken ist allerdings, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung nur leistet im Falle einer Berufsunfähigkeit während der Versicherungsdauer, die Risikolebensversicherung lediglich bei Tod des Versicherten innerhalb der Versicherungsdauer.

 

Wer sich für die Kombination aus Rentenversicherung und BUZ oder Kapitalbildende Lebensversicherung und BUZ entscheidet, sollte berücksichtigen, dass die Hauptversicherung in diesem Fall ein Vorsorge-Sparvertrag ist. Je nach Gesellschaft und Tarif kann daher die Prämie entsprechend höher liegen. Bei dieser Variante ist sowohl das Berufsunfähigkeitsrisiko abgesichert als auch das Erlebensrisiko des Versicherten und selbst bei Tod der versicherten Person beziehen die Hinterbliebenen - in Abhängigkeit von der Vertragsausgestaltung - eine feststehende Todesfallleistung oder zumindest die einbezahlten Beiträge, oftmals plus erzielter Überschüsse. Optionen wie die Rentengarantie, bei der auch nach dem Tod der versicherten Person die vereinbarte Rente für einen bestimmten Zeitraum an die Angehörigen weitergezahlt wird, machen die private Rentenversicherung als Produkt attraktiver.

Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung gewann insbesondere mit der Einführung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente und dem gleichzeitigen Wegfall der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente an Bedeutung. Für Personen, die vor dem 02. Januar 1961 geboren sind, gilt zwar die zuvor gültige Definition des Begriffes Berufsunfähigkeit, allerdings erhalten jene lediglich eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit (50% der Vollrente). Personen, die nach diesem Stichtag geboren sind, trifft es weitaus schlimmer. Einerseits wurden die Kriterien, welche Bedingung für die Gewährung einer teilweisen oder vollen Erwerbsminderungsrente sind, deutlich verschärft. Andererseits wurde die staatliche Unterstützung gesenkt. 

Folglich sind private Berufsunfähigkeitsversicherungen - als eigenständige Variante oder als Zusatzversicherung - für einen weiten Personenkreis interessant. Zum Beispiel für Selbstständige, die kein Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung sind, sowie Auszubildende und Berufsanfänger, da die Voraussetzung bezüglich der Beitragsjahre innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. Wartezeit in aller Regel nicht erfüllt werden und somit kein Anspruch auf staatliche Leistung besteht. Freiberufler, Arbeiter und Angestellte unterliegen der Gefahr, dass die Leistungen aus den berufsständischen Versorgungswerken respektive der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ausreichen, um den Verdienstausfall zu decken und den bisherigen Lebensstandard aufrecht zu erhalten.