Vergleich Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung


Erläuterungen über die Berufsunfähigkeit und wann man als erwerbsunfähig oder berufsunfähig gilt

Berufsunfähigkeit ist ein zentrales Thema für jeden Arbeitnehmer! Statistiken beweisen, dass einer von vier Arbeitnehmern noch vor dem Erreichen des Rentenalters dem erlernten bzw. zuletzt vornehmlich ausgeübten Beruf dauerhaft nicht mehr nachgehen kann infolge eines Unfalles oder einer Krankheit. Demnach ist einer von vier Arbeitnehmern noch vor dem Renteneintrittsalter berufsunfähig.
Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff „Berufsunfähigkeit“?
Die Berufsunfähigkeit Definition sieht vor, dass prinzipiell immer dann von Berufsunfaehigkeit die Rede ist, wenn eine Person auf Grund einer Krankheit oder eines Unfalles aller Voraussicht nach dauerhaft - zumeist sind dies in der Praxis mindestens 6 Monate - den erlernten, den zuletzt nicht nur vorübergehend ausgeübten respektive versicherten Beruf nicht mehr ausüben kann.
Bei einem Antrag auf Berufsunfähigkeit ist die Unfähigkeit dem „eigenen“ Beruf nachzugehen, ist durch ein ärztliches Gutachten nachzuweisen.
Zum Teil ist jedoch nicht nur der erlernte, zuletzt ausgeübte bzw. versicherte Beruf von Belang. Hier muss unterschieden werden!

Berufsunfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung - die im Zuge von Reformen im Jahre 2001 abgeschafft sowie von der Erwerbsunfähigkeit (Erwerbsminderung) ersetzt wurde - schloss beispielshalber auch die Ausübung von gleichwertigen Tätigkeiten ein. Wer zwar seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben konnte, jedoch eine in Bezug auf die körperlichen und geistigen Fähigkeiten, fachlichen Kenntnisse und Erfahrungswerte gleichwertige Tätigkeit, galt sehr wohl noch als berufsfähig und erhielt keine staatliche Unterstützung.
Für vor dem 02. Januar 1961 geborene Versicherte gelten zwar in gewisser Hinsicht noch die oben ausgeführte Definition der Berufsunfähigkeit und folglich der Berufsschutz, doch auch wenn diese Sonderregelung greift, beziehen Betroffene lediglich eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit und nicht wie zuvor eine im Vergleich höhere Berufsunfähigkeitsrente.

 

Die Berufsunfähigkeit Leistung für Versicherte, die nach dem 02. Januar 1961 geboren wurden, ist seit 2001 stark gekürzt worden. Diese Versicherten unterliegen der 2001 eingeführten Erwerbsminderungsrente, welche sich in die teilweise und die volle Rente gliedern lässt. Hierbei sind sowohl der erlernte als auch der zuletzt vornehmlich ausgeübte Beruf gänzlich unerheblich. Ausschließlich die Ausübung einer beliebigen Tätigkeit sowie die mögliche, tägliche Arbeitsstundenanzahl sind Kriterien. So kann der zuvor in Vollzeit tätige Filialleiter eventuell noch 4 Stunden täglich in einem Call Center, in sitzender Tätigkeit arbeiten, wodurch er lediglich Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung besitzt.

Als dritte Variante ist außerdem das privatrechtliche Versicherungswesen in Form der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in Augenschein zu nehmen. Wer eine dauernde Berufsunfähigkeit absichern möchte, der kann das mit einer privaten BU Versicherung tun. Berufsunfähigkeit bezieht sich hier in aller Regel auf den im Versicherungsvertrag benannten Beruf, doch Vorsicht - es sollte immer auf die genaue Definition der Berufsunfähigkeit Bedingungen der Versicherungsgesellschaft geachtet werden. Es ist insbesondere zu prüfen, ob ein Verzicht auf das Recht der abstrakten Verweisung bei Berufsunfähigkeit besteht!
Abstrakte Verweisung bedeutet nichts anderes, als dass die Versicherungsgesellschaft auf die Ausübung eines gleichwertigen Berufs (hier wird zwar der vorangegangene Lebensstatus des Versicherten berücksichtigt, nicht jedoch die jeweilige Arbeitsmarktlage) verweisen und daraufhin die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente verweigern kann.

Wer nun denkt, dass nur „gefährliche“ Berufsgruppen wie Angehörige der Feuerwehr, Gerüstbauer oder Schweißer gefährdet sind, liegt teilweise im Irrtum. Sicherlich ist hier die Gefahr einer Berufsunfähigkeit höher als in anderen Berufsgruppen, dennoch zeigen Statistiken, dass vor allem Mitarbeiter im kaufmännischen Bereich, Handwerker, Arbeiter, Landwirte und Winzer betroffen sind.
Ein Blick auf die Berufsunfähigkeitsfallstatistik zeigt warum: 30% aller Betroffenen leiden unter Erkrankungen von Skelett und Wirbelsäule (Stichwort: Büroarbeit etc.) und führen damit vor unter anderem psychischen Erkrankungen und Krebsleiden die „Rangliste“ an.